Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges, den wir Ihnen gerne anbieten.
Geprüft wird das Wissen in den nachfolgenden Ausbildungsbereichen:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Gerätekunde
- Rechtsvorschriften
- Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
- Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fisch
Wir bieten eine Kombination aus Online- (via Zoom) und Präsenzveranstaltung:
Die theoretischen Unterrichtseinheiten "Rechtsvorschriften" und "Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege" werden im Rahmen via Zoom angeboten (Lernen von zu Hause). Für die Unterrichtseinheiten "Fischkunde", "Gewässerkunde" und "Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische" wie auch die "Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte" und "Praktische Einweisung in die Behandlungsweise gefangener Fische" sind Präsenzveranstaltungen vorgesehen.
Max. Teilnehmerzahl für Online-Präsenzkurse: 20 Personen
Die Teilnehmer müssen am Prüfungstag das 12. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 30 Stunden in den genannten Ausbildungsbereichen absolviert haben.
Wer die Staatliche Fischerprüfung in Bayern ablegen will, muss seinen Hauptwohnsitz in Bayern haben. Besondere Vorschriften und Ausnahmeregelungen regelt das Bayerische Fischereigesetz.
Die aktuelle Prüfungsgebühr, erhoben durch die Prüfungsbehörde, beträgt 50,00 € und muss vor dem Ablegen der Prüfung bezahlt werden.
Kurstermine von Vorbereitungslehrgängen finden Sie auf der nächsten Seite.